Zudem seien die im Bericht des unzuständigen Berner Heimatschutzes enthaltenen Feststellungen komplett missachtet worden. Die Bedenken betreffend Beeinträchtigung des Ortsbilds und der Landschaft würden auf der Hand liegen, da sich das Projekt in einer Ortsbildschutzzone befinde, massive Proportionen und Dimensionen aufweise und von jeder Seite her wie ein "rechteckiger Klotz" statt einer Baute mit Satteldach wirke. Diese Bedenken seien vom Berner Heimatschutz bestätigt worden. Auch dieser habe das Einholen eines Berichts der OLK explizit gefordert. Die ästhetischen Bedenken der Beschwerdeführenden seien somit keineswegs aus der Luft gegriffen.