a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, das geplante Projekt sei massiv. Es wirke in der bestehenden Umgebung unnatürlich gross und gefährde das historische Dorfbild im Zentrum von Sigriswil. Das Projekt solle in der Schutzzone Ortsbilderhaltung realisiert werden, weshalb hohe Anforderungen an die konkrete Ausgestaltung und Einordnung in das Ortsbild zu stellen seien. Diese Anforderungen würden nicht erfüllt. Die Vorinstanz habe zwar einen Fachbericht eingeholt, aber nicht bei der zuständigen Fachstelle. Zudem seien die im Bericht des unzuständigen Berner Heimatschutzes enthaltenen Feststellungen komplett missachtet worden.