43 BewD16 verletzt worden. Weder sei eine Publikation erfolgt noch seien die Beschwerdeführenden als Einsprechende oder allenfalls neu von der Projektänderung betroffene Dritte angehört worden. Zudem sei das Formular Erdbebensicherheit nicht eingereicht worden. Dieser Mangel stelle ebenfalls eine Verletzung der formellen Bauvorschriften dar.