Folglich sei das Akteneinsichtsrecht und das Recht auf Stellungnahme zu den erwähnten Dokumenten mehrfach verletzt worden. Auf Aufforderung der Vorinstanz hätten die Beschwerdeführenden eine umfangreiche Fotodokumentation zu den Auswirkungen des Bauprojekts eingereicht. Dazu äussere sich der angefochtene Entscheid mit keinem Wort, weshalb die 4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 5 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) RA Nr. 110/2019/68 5