Die Beschwerdegegnerin reichte am 16. Juli 2018 eine Projektänderung betreffend Balkone ein. Die Beschwerdeführenden hielten ihre Einsprache aufrecht. Mit Verfügung vom 12. Februar 2019 genehmigte das AGR das neue Baureglement der Gemeinde Sigriswil. Der Regierungsstatthalter von Thun beurteilte das Baugesuch daraufhin gestützt auf das neue Baureglement (vgl. Art. 36 Abs. 3 BauG1) und erteilte mit Gesamtentscheid vom 21. März 2019 die Baubewilligung.