Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. In ihrer Stellungnahme zu den Einsprachen stellte die Beschwerdegegnerin auch ein Gesuch um vorzeitige Baubewilligung, da sich das Baugesuch am neuen, damals noch nicht genehmigten Baureglement orientierte. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) äusserte sich in seinem Amtsbericht vom 4. Juli 2018 negativ dazu, da es den Artikel betreffend die vorspringenden Gebäudeteile als nicht genehmigungsfähig erachtete. Anlässlich der Einspracheverhandlung vom 11. Juli 2018 konnte keine Einigung erzielt werden. Die Beschwerdegegnerin reichte am 16. Juli 2018 eine Projektänderung betreffend Balkone ein.