1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 13. Februar 2018 bei der Gemeinde Sigriswil ein Baugesuch datiert vom 9. Februar 2018 ein für den Neubau von 28 Alterswohnungen auf Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Kernzone K2 und im Ortsbilderhaltungsgebiet. Sie grenzt u.a. an die Parzelle E.________strasse Grundbuchblatt Nr. F.________. Darauf befinden sich das Altersheim G.________ (E.________strasse 150) und die Post (E.________strasse 152), die im Bauinventar als Anhangobjekte aufgenommen sind. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.