Auch konnte die Gehörsverletzung im Beschwerdeverfahren geheilt werden. Die Beschwerde ist daher abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. b) Anzumerken ist an dieser Stelle, dass sich der Beschwerdeführer als Alleineigentümer des Nachbargrundstücks am nachträglichen Baubewilligungsverfahren beteiligen kann. In diesem Verfahren, das mit vollen Rechtsschutzgarantien ausgestattet ist, kann er sich gegen die strittige Blocksteinmauer zur Wehr setzen und auch Rechtsverwahrung anmelden. Er hat somit die Möglichkeit, seine Rechte bezüglich der RA Nr. 110/2019/65 9