Nicht Teil des Baugesuchs ist hingegen die bereits erstellte Blocksteinmauer auf der Ostseite der Bauparzelle. Dafür hat die Beschwerdegegnerin zwischenzeitlich ein nachträgliches 6 Vgl. pag. 92 ff. der Vorakten der Gemeinde Fraubrunnen RA Nr. 110/2019/65 6