b) Zu diesem Einsprachepunkt bemerkte die Gemeinde im angefochtenen Entscheid, sie werde bezüglich der strittigen Blocksteinmauer ein separates Baupolizeiverfahren starten. In diesem Verfahren werde sie beurteilen, ob die neue Blocksteinmauer baubewilligungsfähig sei oder diese zurückgebaut werden müsse. Auch würde im Rahmen des Baupolizeiverfahrens die Frage der Erdverschiebungen geklärt. Weiter führte die Gemeinde aus, ein direkter Zusammenhang zwischen der strittigen Blocksteinmauer und dem Umbauvorhaben bestehe nicht. Auch würden Lösungen bestehen, mit denen bei einem allfälligen Wegfall der Blocksteinmauer das Gebäude und die Umgebung geschützt werden könnten.