Zudem kritisierte er in der Einsprache, der Rückbau der rechtswidrigen Baute könne Auswirkungen auf die Statik des bestehenden Gebäudes Nr. 33 haben. Er verlangte deshalb, im hängigen Baubewilligungsverfahren sei die Hangsicherung zu prüfen und in Bezug auf die erstellte Blocksteinmauer sei die Wiederherstellung zu verfügen.