2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 14. April 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt einerseits die Aufhebung des Bauentscheids vom 18. März 2019. Andererseits verlangt er, das Verfahren bezüglich der bereits erstellten Blocksteinmauer entlang der ostseitigen Parzellengrenze müsse zuerst durchgeführt werden oder die Blocksteinmauer müsse im gleichen Baugesuchsverfahren beurteilt werden wie das geplante Um- und Ausbauvorhaben. Er ist der Meinung, ein allfälliger Rückbau der Blocksteinmauer habe Auswirkungen auf die Statik des Gebäudes.