b) Der Beschwerdegegner hat der Beschwerdeführerin Parteikosten von Fr. 1'277.10 (inkl. Auslagen, ohne Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 110/2019/63 32 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern, Bauinspektorat, eingeschrieben - Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik / Lasertechnik, zur Kenntnis Bau-, Verkehrs- und