3. a) Der Beschwerdeführerin wird Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 1'600.-- zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. b) Dem Beschwerdegegner werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 400.-- zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. a) Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner Parteikosten von Fr. 5'658.15 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.