l) Zusammengefasst nahm die Fachstelle eine sorgfältige Untersuchung der vom geplanten Vorhaben ausgehenden Lärmimmissionen vor und begründete ihre Ergebnisse grundsätzlich überzeugend. Sie hat nachvollziehbar dargelegt, dass das Bauvorhaben unter Einhaltung gewisser Auflagen zu nicht mehr als geringfügigen Lärmimmissionen in der Nachbarschaft führt. Soweit die Nebenbestimmungen einen hinreichenden Bezug zum konkret eingereichten Projekt aufweisen, sind sie denn auch zu übernehmen. Unter Berücksichtigung dieser Auflagen ist davon auszugehen, dass das Vorhaben in der Nachbarschaft zu nicht mehr als höchstens geringfügigen Störungen führen wird.