k) Die Fachstelle verlangt weiter, Lüftungsanlagen und dergleichen müssten die Planungswerte gemäss der Vollzugshilfe 6.22 Cercle bruit «Lärmtechnische Beurteilung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen» einhalten. Die Beschwerdeführerin unterstützt die Auflage mit dem Hinweis, der Beschwerdegegner habe in seiner Beschwerdeantwort auf mobile Klimatisierungsgeräte verwiesen. Die Beschwerdeführerin verlangt zudem die Ergänzung des angefochtenen Entscheids mit der Auflage, dass eine künstliche Belüftung der Prostitutionszimmer anzuordnen sei.