Die vorgeschlagene Massnahme der Fachstelle zielt darauf ab, einen ordnungsgemässen Betrieb des Vorhabens sicherzustellen und auf diese Weise übermässigen Lärmimmissionen entgegenzuwirken. Solchen Anordnungen ist gewöhnlich nichts entgegen zu halten. Die Fachstelle gelangte gestützt auf ihre langjährige Erfahrung jedoch auch zum Ergebnis, dass unter den vorliegenden Umständen der Bewilligungsinhaber voraussichtlich selbst für Ruhe und Ordnung wird sorgen können. Sie verlangte daher auch nicht den definitiven Beizug eines Sicherheitsdienstes, sondern nur, dass die Verpflichtung eines solchen vorbehalten wird.