i) Die Fachstelle schlägt weiter vor, den Aufenthalt von Kundschaft im Freien zu verhindern bzw. zu verbieten. Zur Begründung führt die Fachstelle aus, bereits eine kleine Anzahl von im Freien verweilenden Kunden könne insbesondere ab Beginn der Nachtruhe durch Diskussionen, 42 Vgl. die Verfügung des Rechtsamts vom 16. Juli 2019 43 Vgl. Vorakten, p. 13-15 RA Nr. 110/2019/63 23