Allenfalls soll im 2. OG zudem das Prostitutionszimmer zugunsten der angrenzenden Nasszelle leicht vergrössert werden.43 Soweit sich diese baulichen Massnahmen auf die Gebäudeschalldämmung auswirken sollten, haben sie entsprechend dem Hinweis der Fachstelle nach der Bestimmung der SIA-Norm 181 zu erfolgen. Damit kann sichergestellt werden, dass auch künftig keine unzulässigen Störungen auftreten. Die Beachtung der SIA-Normen ist zudem keine erhebliche Einschränkung für eine Bauherrschaft, gehört deren Umsetzung doch grundsätzlich zum Bauen nach den Regeln der Baukunde. Die Bewilligung ist daher mit einer entsprechenden Auflage zu ergänzen.