Auf diese von Fachleuten durchgeführte Beurteilung der Gebäudeschalldämmung ist abzustellen. Die reine Umnutzung der Thai-Massageräume in Prostitutionszimmer erfordert demnach keine Massnahmen an der Gebäudeschalldämmung. Aus dem Grundriss- und Schnittplan des vorliegenden Projekts ergibt sich jedoch weiter, dass Räume, die in den bisherigen Plänen als «Garderobe/Lagerraum» bezeichnete waren, neu in Nasszellen mit Dusche und Toilette umgebaut werden sollen. Allenfalls soll im 2. OG zudem das Prostitutionszimmer zugunsten der angrenzenden Nasszelle leicht vergrössert werden.43