Gemäss den präzisierenden Ausführungen der Fachstelle bezieht sich die Auflage nur auf bauliche Veränderungen, die sich auch auf die Gebäudeschalldämmung auswirken.42 Die umstrittene Umnutzung an sich erfordert keine baulichen Massnahmen. Entsprechend ging die Fachstelle davon aus, mit der heutigen Gebäudestruktur sei die Gebäudeschalldämmung ausreichend. Sie kam zum Schluss, aufgrund der Umnutzung auftretende menschliche Kopulationsgeräusche würden zu keinen unzulässigen Störungen führen. Auf diese von Fachleuten durchgeführte Beurteilung der Gebäudeschalldämmung ist abzustellen.