h) Die Fachstelle schlägt in Bezug auf die Gebäudeschalldämmung weiter eine Auflage vor, wonach die Bauausführung nach der Bestimmung der SIA-Norm 181 «Schallschutz im Hochbau» zu erfolgen habe. Mit Verfügung vom 16. Juli 2019 wies das Rechtsamt die Parteien darauf hin, dass es sich bei der Fachstelle mit Telefonat vom 15. Juli 2019 erkundigt habe, was die Fachstelle unter dem Begriff «Bauausführung» verstehe. Die Fachstelle habe ausgeführt, mit der heutigen Gebäudestruktur könne davon ausgegangen werden, dass die Gebäudeschalldämmung ausreichend sei. Die Auflage beziehe sich auf allfällige bauliche Veränderungen, die sich auch auf die