g) Die Fachstelle verlangt weiter die Auflage, wonach in den Räumlichkeiten nur Hintergrundmusik (max. Leq 75/db(A)/10s) angeboten werden dürfe. Sie erläutert, erfahrungsgemäss würde in Prostitutionszimmern kein lautes Musikkonzept praktiziert. Wenn überhaupt, werde höchstens Hintergrundmusik abgespielt. Auch vorliegend sei kein lautes Musikkonzept vorgesehen. Hintergrundmusik, d.h. Musikschallpegel bis Leq 75/db(A)/10s, würde mit der momentanen Gebäudeschalldämmung zu keinen unzulässigen Störungen führen.