Die Rüge der Beschwerdeführerin zielt nicht auf die inhaltliche Wirkung der Auflage, sondern auf deren Durch- bzw. Umsetzung. Die Praktikabilität einer Auflage ist bei der Frage nach der Bewilligungsfähigkeit des vorliegend umstrittenen Vorhabens insofern von Bedeutung, als dass mit übermässigen Lärmimmissionen gerechnet werden müsste, wenn zum vornherein feststünde, dass die Nebenbestimmung nicht eingehalten werden könnte.40 Dies trifft vorliegend indes nicht zu: Bereits die Vorinstanz ordnete an, dass die Fenster der Prostitutionszimmer während der Anwesenheit von Kundschaft geschlossen zu halten sind. Die Bauherrschaft akzeptierte diese Anordnung.