Die Beschwerdeführerin ist jedoch der Meinung, die Auflage sei nicht praktikabel und verfehle daher ihr Ziel. Es sei notorisch, dass die Fenster vor allem während den heissen Sommermonaten immer wieder geöffnet bzw. gekippt würden, da die Prostitutionszimmer über keine Lüftung resp. Klimatisierung verfügen würden. Sie verlangt daher den Einbau einer mechanischen Vorrichtung, welche die Öffnung sämtlicher Fenster gegen den Innenhof dauerhaft verhindert. Ausserdem beantragt sie den Einbau von Schallschutzfenstern.