Aus dem Fachbericht ergibt sich, dass der Verfasser des Berichts und eine weitere Mitarbeiterin der Fachstelle am 20. Juni 2019 in Anwesenheit des Bruders des Beschwerdegegners eine Besichtigung der Bauparzelle durchgeführt haben. Dabei hat der Bruder des Beschwerdegegners das Betriebskonzept offenbar mündlich erläutert und präzisiert. Es liegt in der Natur der Sache, dass hinsichtlich der Betriebsdaten bzw. des Betriebskonzepts auf die Angaben der Bauherrschaft abzustellen ist. Dass die Fachstelle diese Angaben mündlich anlässlich der Begehung vor Ort erhalten hat, ist mit Blick auf ein effizientes Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden. Entscheidend ist, dass die Fachstelle in Ziff.