Bei Anwesenheit von Kundschaft sind die betroffenen Fenster geschlossen zu halten. - In den Räumlichkeiten darf nur Hintergrundmusik (max. Leq 75 db(A)/10s) angeboten werden. - Der Aufenthalt von Kundschaft im Freien ist auf geeignete Art und Weise zu verhindern bzw. nicht gestattet. - Die Verpflichtung eines geeigneten und genügend dimensionierten Sicherheitsdienstes ab 00:30 Uhr wird vorbehalten. - Lüftungsanlagen und dergleichen müssen die Planungswerte gemäss der Vollzugshilfe 6.22 Cercle bruit "Lärmtechnische Beurteilung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen" einhalten.