und die Häufigkeit der Lärmereignisse an sowie auf die Lärmempfindlichkeit des betroffenen Gebietes (ES) und die Lärmvorbelastung der betroffenen Nutzungszone (d.h. den normalen Hintergrundpegel).36 d) Das Rechtsamt holte zur Frage der Lärmimmissionen einen Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei (nachfolgend: Fachstelle) ein. Im Fachbericht vom 27. Juni 2019 nahm die Fachstelle ausführlich Stellung zum geplanten Vorhaben. Sie untersuchte sowohl den Betriebslärm als auch den Sekundärlärm. Zum betrieblichen Lärm hält die Fachstelle fest, die menschlichen Lautäusserungen während der Ausführung der Liebesdienste seien als nicht mehr als geringfügig störend