ein Betrieb mit 5 Zimmern. Die Beurteilung der Zonenkonformität erfolgt jedoch abstrakt, d.h. losgelöst von den konkreten Einwirkungen oder anderen Betrieben in der Nachbarschaft. Es ist somit unerheblich, ob durch das Vorhaben eine Konzentration von 27 Vgl. Bericht der Baupolizeibehörde vom 9. November 2019, Vorakten p. 466 ff. 28 Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 11. April 2019, S. 12 Rz. 27 RA Nr. 110/2019/63 14