Mit diesen Nutzungen sind Störungen von einem gewissen Ausmass verbunden, die von Bewohnerinnen und Bewohner der Oberen Altstadt grundsätzlich zu dulden sind. Zwar darf die gewerbliche Nutzung auch in der ZPP OA nicht über das hinausgehen, was mit dem Wohnen verträglich ist. Andernfalls bestünde für das ebenfalls zonenkonforme Wohnen in der ZPP OA kein Raum mehr. Der Massstab, was noch mit dem Wohnen verträglich ist, darf in der ZPP OA aber nicht gleich streng ausfallen wie in anderen gemischten Zonen der Stadt Bern. So besteht vorliegend im Unterschied zur gemischten Wohnzone WG kein prozentualer Mindestwohnungsanteil.