f) Das Gebiet der ZPP OA umfasst u.a. den Bahnhofsplatz, die Spital- und Marktgasse, den Hirschengraben, den Waisenhaus-, Bären- und Kornhausplatz sowie die Aarbergergasse. Diese Orte verfügen über viele Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe, Restaurants sowie zahlreiche Ausgehlokalitäten mit Bars und Nachtlokalen. Die Bauordnung erlaubt zudem ausdrücklich Einkaufs- oder Freizeitzentren in der ZPP OA (Art. 78 Abs. 3 BO). Die Obere Altstadt hat damit den Charakter eines Geschäfts-, Dienstleistungs-, Freizeit- und Vergnügungszentrums. Mit diesen Nutzungen sind Störungen von einem gewissen Ausmass verbunden, die von Bewohnerinnen und Bewohner der Oberen Altstadt grundsätzlich zu dulden sind.