Weil zudem in der näheren Umgebung bereits andere Prostitutionsbetriebe ansässig seien, drohe ein regelrechtes Rotlichtviertel zu entstehen. Die F.________gasse sei vorbelastet und der zusätzliche Betrieb werde die störenden, ideellen Immissionen auf die Einwohner noch erhöhen. Daraus resultiere ein gestörtes Nutzungsverhältnis, das mit dem Planungszweck der Planungszone «Obere Altstadt» unvereinbar sei.