h) Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein formeller Anspruch; die Verletzung des rechtlichen Gehörs führt deshalb grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Eine Gehörsverletzung kann aber dann geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz dieselbe Kognition hat wie die Vorinstanz und der beschwerdeführenden Person aus der Heilung kein Nachteil erwächst.16 Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt: Die BVE kann das Bauvorhaben frei prüfen (Art. 40 Abs. 3 BauG). Das Rechtsamt holte die betroffenen Berichte des Afu und der ewb ein und stellte diese den Verfahrensbeteiligten zu.