g) Betreffend die Berichte des Afu und der ewb ist gestützt auf die Ausführungen der Vorinstanz und der Stadt Bern davon auszugehen, dass die Vorinstanz während des Baubewilligungsverfahrens die beiden Berichte des Afu und der ewb nicht erhalten hat. Entsprechend befinden sie sich auch nicht in den vorinstanzlichen Baubewilligungsakten. Der Baupolizeibericht vom 9. November 2018 hält zum Bericht der ewb lediglich fest, die Stellungnahme der ewb gelte als wiedergegeben und sei «Bestandteil dieser Baubewilligung».