d) Die Beschwerdeführerin macht weiter geltend, die Vorinstanz habe das rechtliche Gehör insofern verletzt, als sie der Beschwerdeführerin die Berichte zum Immissionsschutz des Amts für Umweltschutz der Stadt Bern (Afu) vom 25. Juni 2019 sowie zum Anschluss Wasser der Energie Wasser Bern (ewb) vom 9. Juli 2018 nicht zugestellt habe. Ausserdem erwähne die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid ein Betriebskonzept vom 1. Januar 2019. Dieses sei ihr – der Beschwerdeführerin – ebenfalls nie zugestellt worden.