Dritter bei jeder Etappe ausreichend geschützt werden und dass die Bewilligungsbehörden jedes Projekt auf ihre Zulässigkeit hin überprüfen. Beides trifft vorliegend zu: Die Vorinstanz publizierte das Vorhaben und holte von der Baupolizeibehörde der Stadt Bern einen neuen Bericht ein. Die BVE holte zudem zu den 8 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) RA Nr. 110/2019/63 6