b) Die Beschwerdeführerin macht geltend, der geplante Prostitutionsbetrieb sei bewusst nachgeschoben worden, nachdem die Thai-Massageräume bereits bewilligt waren. Dadurch sei das Vorhaben einer Gesamtbeurteilung durch die Behörden und die Amts- und Fachstellen entzogen worden. Ein solches Verhalten sei rechtsmissbräuchlich. Der Gesamtbetrieb mit Barbetrieb, Aussenbereich und den Prostitutionszimmern sei daher von den Fachstellen im Hinblick auf deren Bewilligungsfähigkeit neu zu beurteilen.