5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Der Beschwerdegegner beantragt mit Beschwerdeantwort vom 9. Mai 2019 die Abweisung der Beschwerde. Das Rechtsamt holte daraufhin einen Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern ein. Zudem holte es Baubewilligungsakten zu anderen Prostitutionsbetrieben in der Umgebung ein. Anschliessend gab es den Beteiligten Gelegenheit zum Einreichen von Schlussbemerkungen. Während die Beschwerdeführerin