Dieses nahm das Baugesuch als Projektänderung zum am 31. Oktober 2017 bewilligten Vorhaben entgegen. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland liess das Gesuch in der Folge publizieren und holte einen Amtsbericht der Baupolizeibehörde der Stadt Bern ein. 3. Während des Baubewilligungsverfahrens passte der Beschwerdegegner das Betriebskonzept an und präzisierte die Nutzungen in den einzelnen Etagen. So soll sich die Prostitution neu auf das 2. und 3. Obergeschoss beschränken.