10 BewD verlangt nicht, dass das Nichteinverständnis der Grundeigentümer bewiesen wird, sondern fordert die schriftliche Zustimmung der Grundeigentümer mittels Unterzeichnung des Baugesuches. Eine solche Unterzeichnung liegt nicht vor. Im Übrigen hält der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde selbst fest, die Miteigentümergemeinschaft sei seit Jahren zerstritten und handlungsunfähig, die Unterschriften der anderen Miteigentümer seien nicht erhältlich gewesen. Ebenso unerheblich ist, mit welcher Wahrscheinlichkeit der nicht zustimmende F.________ das Bauvorhaben tatsächlich auf zivilrechtlichem Wege verbieten lassen würde.