c) An der Bauparzelle Linden Grundbuchblatt Nr. C.________ besteht Miteigentum. Es handelt sich um zwei Miteigentumsanteile mit einer Quote von je 1/2. Einer dieser Miteigentumsanteile gehört Herrn F.________. Der andere Anteil gehört einer Erbengemeinschaft, bestehend aus G.________ und dem Beschwerdeführer. Diese haben als Erbengemeinschaft Gesamteigentum an ihrem hälftigen Miteigentumsanteil.