_ habe die Gemeinde zweimal mündlich darauf aufmerksam gemacht und darum ersucht, die nötigen baupolizeilichen Schritte einzuleiten, da er mit den Bauarbeiten und dem Erstellen eines Autounterstandes nicht einverstanden sei. Die Gemeinde habe den Beschwerdeführer daraufhin mündlich aufgefordert, die Bauarbeiten einzustellen und ein Baugesuch einzureichen. Auf das später eingereichte Baugesuch sei die Gemeinde nicht eingetreten, da aufgrund der ablehnenden Haltung eines Miteigentümers das schutzwürdige Interesse des Beschwerdeführers eindeutig nicht gegeben sei. Sie habe dem Bauherrn empfohlen, mit G.________ und F.________ ein klärendes Gespräch zu führen und eine Einigung zu finden.