3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2019/61 4 dann der Gemeinde gegenüber telefonisch festgehalten, es handle sich um fremden Boden und er unterschreibe das Baugesuch nicht. Bei der zweiten Eingabe habe er den Standort verschoben. So wie er seinen Onkel kenne, habe dieser nichts gegen einen Autounterstand auf der Parzelle Nr. C.________, er wolle aber trotzdem nicht unterschreiben.