2 Schreiben des Beschwerdeführers an die BVE vom 16. April 2019 und Vorakten p. 49 bis 51 RA Nr. 110/2019/61 3 Mit Verfügung vom 5. März 2019 hielt die Gemeinde Linden fest, auf das Baugesuch werde aufgrund des Fehlens der Unterschriften der übrigen Grundeigentümer und mangels eines genügenden schutzwürdigen Interesses des Bauherrn nicht eingetreten.