Mit Schreiben vom 27. Dezember 2018 informierte die Gemeinde den Beschwerdeführer, die erforderlichen Unterschriften von G.________ und F.________ fehlten nach wie vor. Herr F.________ habe zudem der Gemeinde seine ablehnende Haltung gegenüber dem Bauvorhaben bereits mitgeteilt. Ohne die Unterschriften der anderen Grundeigentümer könne das Bauvorhaben nicht behandelt werden. Die Gemeinde beabsichtige, auf das Baugesuch mangels eines schutzwürdigen Interesses des Beschwerdeführers nicht einzutreten. Der Beschwerdeführer erhalte Gelegenheit sich dazu zu äussern, den Mangel zu beheben oder das Baugesuch zurückzuziehen.