der Gemeinde gegenüber telefonisch erklärt hatte, die Parzelle Nr. D.________ befinde sich im Miteigentum und er sei mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden, reichte der Beschwerdeführer am 12. Dezember 2018 neue Pläne ein, die den Autounterstand neben der bestehenden Hauptbaute auf der Parzelle Nr. C.________ vorsahen.2