Am 29. November 2018 erklärte der Beschwerdeführer am Schalter der Gemeindeverwaltung, er halte am Baugesuch fest und reichte angepasste Pläne sowie zusätzliche Unterlagen ein. Auf dem neu eingereichten Situationsplan, mit Datum vom 29. November 2018, war der Autounterstand nun im Grenzbereich der Parzellen Nrn. D.________, E.________ und C.________ eingezeichnet, wobei der grösste Teil der Baute auf der Parzelle Nr. D.________ vorgesehen war. Nachdem Herr F.________ der Gemeinde gegenüber telefonisch erklärt hatte, die Parzelle Nr. D._____