die Schutzanliegen des ISOS finden auf diese Weise Eingang in die Nutzungsplanung. Zudem haben auch Kantone und Gemeinden bei im Einzelfall erforderlichen Interessenabwägungen die Anliegen des Heimatschutzes zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere, wenn von der Grundnutzungsordnung abgewichen werden soll.26