Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) hielt in seinem Amtsbericht vom 12. September 201813 fest, die Projektunterlagen zeigten auf, dass die Bauten oberhalb des mittleren Grundwasserspiegels lägen. Eine allenfalls notwendige temporäre Grundwasserabsenkung während des Baus könne unter Auflagen bewilligt werden. Die Gemeinde erklärte diese Auflagen im angefochtenen Gesamtentscheid als verbindlich. Es gibt keine Hinweise auf eine Verletzung der Bestimmungen über den Grundwasserschutz. 5. Bauen im Gewässerraum