2014 liege der mittlere Grundwasserspiegel unter den Bauparzellen bei 558,13 m.ü.M. Die tiefste Kote der Aushubsohle des Bauvorhabens befinde sich bei den Liftunterfahrten und reiche bis 558,65 m.ü.M. Es befinde sich also keine Liftunterfahrt unter dem mittleren Grundwasserspiegel. Dies ist auch auf dem Projektplan "Grundrisse, Schnitt, Fassaden"12 so dargestellt. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) hielt in seinem Amtsbericht vom 12. September 201813 fest, die Projektunterlagen zeigten auf, dass die Bauten oberhalb des mittleren Grundwasserspiegels lägen.